Hypnose / Rückführung (Reinkarnation)
Das Wort Hypnose geht auf Hypnos zurück, dem griechischen Gott des Schlafes.
Die hypnotische Trance gilt heute als eigenständiger Bewusstseinszustand, der weder dem Schlaf noch einem normalen Wachzustand gleicht. Trance ist eine Reise in die eigene Mitte.
Bei der Heilhypnose wird
dieser Zustand bewusst herbeigeführt.
Die Hypnose ist ein Weg
zur Kommunikation mit dem
Unbewusstsein. Im Vorgespräch
werden die Ziele mit dem
Patienten festgelegt. Durch
sanftes Sprechen wird der
Patient anschließend in
Trance geführt. Während
der Behandlung hört der
Patient alles und nimmt
auch alles wahr, was um
ihn herum geschieht. Er
hat immer Verbindung zum
Therapeuten und kann sich
nach der Hypnose an alles
erinnern. Das Unbewusstsein
wird geöffnet und über Suggestionen
und bildhafte Vorstellungen
wird versucht eingefahrene
Verhaltensmuster zu verändern,
seelische Blockaden zu lösen
und die Selbstheilungskräfte
anzuregen.
Alles was man im Leben erlebt hat ist im Unbewusstsein gespeichert. In der Hypnose ist die Erinnerungsfähigkeit besonders groß, so dass man sich an alles erinnern kann. Das macht man sich bei einer Rückführungssitzung zu nutze.
Eine Rückführungssitzung ist eine Zeitreise in die Vergangenheit (z.B. Kindheit, frühere Leben). Dabei erlebt man Eindrücke und Ereignisse wie in einem intensiven Traum. Es können Blockaden gelöst werden und karmische Verstrickungen erkannt werden. Man erlangt darüber oft einen Schlüssel zur Einsicht in die Zusammenhänge seiner Störung oder Erkrankung.
Am Ende der Sitzung wird die Trance zurückgenommen und die Wahrnehmung wieder von innen nach außen gelenkt.
Einige Anwendungsmöglichkeiten:
- Leistungssteigerung in der Schule, im Beruf und im Sport
- Gewichtsreduktion
- Raucherentwöhnung
- Abbau von Ängsten
- Steigerung des Selbstbewusstseins
- Stressbewältigung
- Schmerzbewältigung
- begleitend bei chronischen Krankheiten
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Privatversicherte Patienten und Patienten mit Zusatzversicherung erhalten nach Abschluss der Behandlungen eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die Behandlungsgebühr ist in bar nach jeder Behandlung zu entrichten.